Asbestsanierung

Asbestsanierung

In den Zeiträumen von den 1960ern bis zu den 1980ern wurde häufig Asbest in Bauprojekten eingesetzt. Seit 1993 ist aufgrund der krebserregenden Eigenschaften seiner Fasern seine Verwendung untersagt. Um zu vermeiden, dass die Fasern durch Alterung oder Bearbeitung des Materials freigesetzt werden oder sich verbreiten können, ist eine sachgemäße Sanierung von Asbest erforderlich.

Die Verantwortung für den Abbau, die Wiederherstellung und die Entsorgung von Materialien, die Asbest enthalten, liegt bei der SKZ Rheinland. Dies gewährleistet eine zuverlässige, professionelle und vor allem sichere Durchführung der Asbestsanierung gemäß den aktuellen Vorschriften und Verfahren (gemäß TRGS-519 nach DGUV 201-012, BT-11-Verfahren sowie Entsorgung gemäß AVV 170605).

Wann ist eine Asbestsanierung notwendig?

Eine dringende Notwendigkeit zur Asbestsanierung besteht, wenn eine Gefährdung für die Gesundheit der Bewohner gegeben ist. Hierbei gelten festgelegte Schwellenwerte für Innenräume: Ab einer Konzentration von 1.000 Asbestfasern pro Kubikmeter Luft (Dringlichkeitsstufe I) sollte eine sofortige Asbestsanierung erfolgen. Falls bei Ihnen die Dringlichkeitsstufe II (500 – 1.000 Asbestfasern pro Kubikmeter) oder Dringlichkeitsstufe III (unter 500 Asbestfasern) festgestellt wurde, empfiehlt es sich langfristig, eine Asbestsanierung durchzuführen.

Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
1. Terminvereinbarung
2. Asbestprüfung und Vorschlag zur Sanierung
3. Vorbereitung der Asbestsanierung, unter anderem Behördengänge
4. Asbestsanierung & Entsorgung
5. Renovierung